
Gesundes Wasser für Mieter
Als Mieter haben Sie zwar nicht soviel Einfluss auf die Qualität Ihres Trinkwassers wie die Besitzer eines Eigenheims. Dennoch können Sie einiges tun, um ein so gutes Wasser aus dem Hahn zu zapfen, dass der Konsum von Flaschenwasser (»Wasserkonserven«) nicht mehr nötig ist.
Meistens kommt das Trinkwasser, das vom Wasserversorger ins Haus geliefert wird, in einer Qualität im Keller eines Mietshauses an, die der Trinkwassernorm entspricht – zumindest was den Gehalt an Schadstoffen angeht.
Das muss aber noch lange nicht heißen, dass es Ihnen auch gut schmeckt. Denn nach seinem kilometerlangen Weg, den es unter hohem Druck durch Rohre gepresst wird, ist es nicht mehr so energiereich und erfrischend wie Quellwasser oder Wasser aus einem Bergbach.
Auf dem Weg vom Wasserzähler im Keller bis in Ihre Wohnung kann das Leitungswasser (noch) weiter an Qualität verlieren – nämlich durch Anreicherung mit Rostpartikeln, Verkeimung, Lösung von Schadstoffen. Was da genau in den Rohren so alles abläuft, kann man als Mieter zwar nur ahnen – das Resultat leider aber oft sehen, riechen und schmecken.
Eine Verbesserung der Trinkwasserqualität in einer Mietwohnung kann deshalb nur an zwei Punkten ansetzen:
1. Wiederherstellung der positiven Eigenschaften des Wassers, die auf dem langen Transportweg verloren gegangen sind.
Dies geschieht durch den Einbau eines Wasserbelebungsgerätes und zwar am besten gleich in die Hauptwasserzuleitung Ihrer Wohnung. Dann haben Sie lebendiges Wasser nicht nur zum Trinken, sondern auch für das Baden, Duschen und Ihre Geräte. Das hat einen intensiven Effekt: Meiner Erfahrung nach macht der Einbau eines Wasserbelebungsgerätes bereits den größten Teil der insgesamt erreichbaren Qualitätsverbesserung eines Leitungswassers aus. Dies gilt in den meisten Fällen gerade auch für die geschmackliche Verbesserung.
2. Reinigung des Trinkwassers.
Wenn Ihr Hahnwasser allerdings Schadstoffe enthält, komisch riecht, Trübungen oder einen unangenehmen Nebengeschmack aufweist, dann kommen Sie um den Einbau eines Wasserfilters an der Küchenarmatur nicht herum.

Übrigens: Beide Geräte können bei einem Umzug wieder ausgebaut und in die neue Wohnung eingebaut werden.
Dorwarth-Tipp
- Entkalken Sie regelmäßig an allen Hähnen die Perlatoren (= Strahlregler) und den Brausekopf. Das sind häufig Brutstätten von Keimen.
- Vor Urlaubsreisen sollten Sie den Wohnungshaupthahn (Absperrhahn) schließen, nach dem Urlaub die Leitungen gründlich spülen. Auch nach Wochenend-Trips ist es gut, erstmal zwei Minuten lang das Wasser ablaufen zu lassen. Alternative: Bitten Sie einen Nachbarn, täglich an den Armaturen in Küche und Bad ein paar Minuten das Wasser laufenzulassen.
- Benutzen Sie als Wohnungseigentümer nur hochwertige Anschlussschläuche für die Küchenarmatur (Verbindung zwischen Eckventil und Armatur), ebenso für sonstige Apparate mit Anschluss an die Trinkwasserinstallation und den Brauseschlauch. Denn billige und minderwertige Produkte geben fast immer Schadstoffe an das Wasser ab. Vermeiden Sie Sanitärprodukte ohne Zertifikat (DVGW-Prüfzeichen oder vergleichbare). Armaturen-Anschlussschläuche und Brauseschläuche sollten nach folgenden Verfahren getestet sein: MDOD, vor allem aber BPP oder BioMig. Auch der Austausch der Perlatoren und der oben genannten Anschlussschläuche nach Einzug in vorher schon bewohnte Mietwohnungen ist sinnvoll.
- Beim Einzug in die Wohnung – das gilt auch für den Erstbezug – sollten Sie die Leitungen gründlich spülen.
- Bei Ihnen kommt aus der Kaltwasserleitung warmes oder lauwarmes Wasser, das erst nach längerem Laufenlassen kühl wird? In Wohnhäusern aus den 70iger und 80iger Jahren ist das häufig: Ursache ist hier meist eine Erwärmung der Kaltwasser-Steigleitung durch Wärmeübertragung von der im Installationsschacht parallel verlaufenden Warmwasser-Steigleitung. Die Isolierung der beiden Leitungen gegeneinander ist entweder nicht vorhanden oder altersbedingt nicht mehr funktionstüchtig. Eine Kaltwassertemperatur bis zu 25° C ist leider gesetzlich zulässig und lässt sich nicht als Mangel der Mietsache geltend machen. Dennoch sollten Sie Ihren Vermieter darauf ansprechen. Verwenden Sie sicherheitshalber erst das kühle Wasser zum Trinken und Kochen. Lassen Sie eventuell eine bakteriologische Wasseranalyse (Entnahmestelle Küchenarmatur) von einem akkreditierten Labor durchführen. Wenn der Nachweis einer Verkeimung erbracht ist, deren wahrscheinliche Ursache in den nicht isolierten Leitungen liegt, haben Sie Chancen auf Abhilfe zu Lasten des Vermieters. Falls Sie jedoch die Auseinandersetzung scheuen, kaufen Sie sich gleich einen Aktivkohle-Blockfilter, damit Sie keim- und schadstofffreies Wasser trinken können. Soforthilfe bei nachgewiesener Verkeimung: Trinkwasser zum Trinken, Kochen und Zähneputzen vorher abkochen.
- Lassen Sie den Brauseschlauch nach dem Duschen stets nach unten hängen, damit das Wasser ablaufen kann. Die Schläuche und Brauseköpfe sind Keimschleudern – besonders, wenn immer Restwasser enthalten ist. Erneuern Sie den Schlauch alle zwei Jahre und entkalken Sie den Brausekopf mehrmals im Jahr.
- Falls Sie kalkarmes Wasser aus allen Zapfstellen wünschen: Für Wohnungen gibt es keine Enthärtungsanlagen, die man in die zentrale Wohnungszuleitung einbauen lassen kann, da sie platztechnisch nicht unterzubringen sind.
- Der Einbau eines Aktivkohle-Blockfilters (Filterfeinheit 0,45µm) an der Küchenarmatur stellt sicher, dass Sie vor Verkeimungen aus dem Leitungsnetz geschützt sind.
- Bei zu geringem Wasserdruck aus dem Warmwasserhahn sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Die Ursache kann eine mit Kalk zugesetzte und/oder korrodierte Leitung sein.
Zu guter Letzt ein sehr wichtiger Hinweis vom Umweltbundesamt:
»Auch als erfahrener Heimwerker sollten Sie Arbeiten an Ihrer Trinkwasser-Anlage nicht selbst vornehmen. Installationen, die nicht fachgerecht erstellt, ergänzt oder repariert werden, bergen latente Gesundheitsrisiken für Sie selbst, Ihre Familie, Mitbewohner und Gäste. Wenn eine Fachfirma Ihre Trinkwasser-Installation unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellt hat, dann sind Legionellen oder Pseudomonaden in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung kein Thema.
Mieter können sich bei Problemen mit der Trinkwasser-Installation oder Verdacht auf technische Unregelmäßigkeiten an Ihren Verwalter oder Vermieter wenden. Wenn dies nicht zu Abhilfe führt, kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.«
Quelle: Umweltbundesamt (UBA) August 2013